„Gesunde Füße sind eine der wichtigsten Voraussetzungen, um unsere Alltagsaufgaben bewältigen zu können.“
Auszug aus "Häufig gestellte Fragen",
Quelle: Regierungspräsidium Baden Württemberg:
Aufgrund der vielen Fragen, die sich bezüglich des Heilpraktikers auf dem Gebiet der Podologie unter Ihnen aufgetan haben, antworten wir nun darauf und hoffen, Ihnen damit mehr Klarheit zu verschaffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der podologische Therapie am Diabetikerfuß Ausübung der Heilkunde ist und nur von qualifizierten Personen (Podologen) entsprechend ärztlicher Verordnung durchgeführt werden darf.
Die selbständige Behandlung von Risikopatienten (u. a. Diabetikern, Blutern, Rheumatikern ) ohne zugrunde liegende ärztliche Verordnung darf ein Podologe nur dann vornehmen, wenn er eine Erlaubnis nach § 1 des Heilpraktikergesetzes besitzt.